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VGH Bayern, 12.04.2012 - 1 ZB 09.247 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Baugenehmigung für Parkservice; Gebietserhaltungsanspruch; Gebot der Rücksichtnahme; Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 1107/15
Wein- und Volksfeste; Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes; …
Eventuelle Verstöße gegen die in einer Genehmigung enthaltenen Nebenbestimmungen lassen regelmäßig die Rechtmäßigkeit der Genehmigung unberührt und betreffen zunächst allein die Frage der Vollzugskontrolle (vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 12. April 2012 - 1 ZB 09.247 -, juris; VG Mainz, Urteil vom 26. Februar 2016 - 3 K 433/15.MZ -). - VGH Bayern, 16.04.2012 - 1 ZB 10.2905
Baugenehmigung für Parkservice; Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten wegen …
a) Soweit der Kläger die Verletzung seines Gebietserhaltungsanspruchs rügt, wird auf II. 1. a) des Beschlusses des Senats vom 12. April 2012 (Az. 1 ZB 09.247) Bezug genommen.c) Soweit der Kläger die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV) rügt, wird auf II. 1. b) des Beschlusses des Senats vom 12. April 2012 (Az. 1 ZB 09.247) Bezug genommen.
- VG München, 15.01.2019 - M 16 K 17.2157
Immissionsschutz im Falle einer "seltenen Veranstaltung"
Eventuelle Verstöße gegen in einer Genehmigung enthaltene Nebenbestimmungen lassen danach regelmäßig die Rechtmäßigkeit der Genehmigung unberührt und betreffen zunächst allein die Frage der Vollzugskontrolle (VG Neustadt, U.v. 9.5.2016 - 4 K 1107/15.NW - juris Rn. 67 unter Bezugnahme auf BayVGH, B.v. 12.4.2012 - 1 ZB 09.247 - juris Rn. 19). - VG Mainz, 24.02.2016 - 3 K 433/15
Musikfestival "Jazz & Joy" in Worms verletzt keine Nachbarrechte
die Rechtmäßigkeit der Genehmigung unberührt und betreffen zunächst allein die Frage der Vollzugskontrolle (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. April 2012 - 1 ZB 09.247 -, juris Rn. 19). - VG Trier, 18.05.2022 - 9 K 3595/21
Klage gegen Gaststättenbetrieb in Longuich erfolglos
Ob die Nebenbestimmung vorliegend eingehalten wird, ist keine Frage einer nachträglichen Auflage, sondern eine der Vollzugskontrolle der (bereits bestehenden) gaststättenrechtlichen Auflage (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 12. April 2012 - 1 ZB 09.247 -, juris Rn. 19;.